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Schaftnacher Weg 33, 91126 Rednitzhembach
  • Tennisballlogo

Spiel- und Platzordnung

  1. Spielberechtigt sind alle aktiven und passiven(1) Mitglieder des Tennisvereins, sofern diese der Beitragspflicht und den nachstehenden Anordnungen nachkommen.
  2. Der Platz darf nur mit korrekter Spielausrüstung betreten werden, dies sind Tennisbekleidung und geeignete Tennisschuhe.
  3. Der Platz ist erst dann zum Spielen frei, wenn dieser abgezogen und wenn nötig mit ausreichend Wasser besprengt wurde. Das Abziehen des Platzes muss durch die vorhergehenden Spieler am Ende der Spielstunde erfolgen. Vereinsausschuß, Sportwart und Platzwart haben das Recht, die/den Plätze/Platz nötigenfalls wegen Unbespielbarkeit zu sperren.
  4. Die Spielzeit beträgt eine Stunde, beginnend immer zur vollen Stunde. Wird der Platz trotz Belegung durch ein Vereinsmitglied nicht spätestens 10 Minuten nach Beginn der vollen Stunde rechtzeitig beansprucht, so kann er durch weitere Interessenten neu belegt werden. Bei starker Frequentierung der Platzanlage ist es wünschenswert, Doppel zu spielen.
  5. Eine Platzbelegung ist maximal 7 Tage im Voraus möglich, wobei jedes Vereinsmitglied ein Schloß erwerben muss. Ein Platz gilt als belegt, sobald an der Belegungstafel das mit Namen eindeutig gekennzeichnete Schloß in den entsprechenden Ring für Tag und Stunde eingehängt ist.
  6. Das Spielen ohne Belegschloß oder mit dem Schloß eines Dritten ist verboten.
  7. Es ist erlaubt, dass ein Clubmitglied sein Belegschloß, zu einem einzelnen bereits gehängten Schloß dazuhängt.
  8. Platzreservierungen für Turniere, Freundschaftsspiele und Mannschaftstraining können nur durch den Sportwart vorgenommen werden und müssen der Vorstandschaft gemeldet werden.
  9. Das Belegschloß ist auch bei Trainerstunden und Forderungen anzubringen.
  10. Trainer werden ausschließlich vom Vereinsauschuß verpflichtet.
  11. Gäste können nur dann spielen, wenn keine Mitglieder die Plätze beanspruchen. Das Mitglied trägt die Verantwortung für eine korrekte Spieldurchführung. Das Spiel muss vor Beginn in die Gästespielliste eingetragen werden, der fällige Gastspielbetrag i. H. von 5 EUR pro Stunde, wir am Ende des Jahres vom jeweiligen Mitglied eingezogen.
  12. Nach jedem Spiel ist das Belegschloß auszuhängen. Hängen gebliebene Schlösser werden durch die Vorstandschaft oder den Sportwart entfernt und gegen eine Gebühr von 2 EUR wieder an den Eigentümer ausgehändigt. Verlorene Belegschlösser sind neu zu beantragen.
  13. Wiederholte Verstöße gegen die Platz- und Spielordnung können nach §4 geahndet werden.


(1) Passive Mitglieder dürfen maximal 5 Stunden pro Jahr aktiv am Spielbetrieb teilnehmen, andernfalls wird die Mitgliedschaft von Passiv auf Aktiv geändert und der fällige Mitgliedsbeitrag wird entsprechend erhoben. Passive Mitglieder müssen, wie auch bei Gastspielern, ihr Spiel in der Gastspielliste eintragen, die Spielgebühr wird analog der Gastspielgebühr pro Person fällig.